Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Klees Marketing GmbH

1. Vertragsschluss, Übertragung von Rechten und Pflichten

1.1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei
Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. 2Diese Frist verkürzt sich
auf 10 Tage (bzw. bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen,
die beim Verkäufer vorhanden sind. 3Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,
wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher Bezeichneten
Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. 4Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet,
den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht
annimmt. 5Die Entgegennahme von Zahlungsmitteln gleich welcher Art
(Anzahlung, Inzahlungnahme von Fahrzeugen, etc.) durch den Verkäufer
bedeutet keine konkludente Annahme des Kaufvertrages. 6Dies gilt sowohl
für Barzahlungs- als auch für Finanzierungsgeschäfte.

1.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem
Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. 2 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers gelten auch
dann nicht, wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
hat.

1.3 Nebenleistungen, wie z. B. Fahrzeugzulassung, Fahrzeugverbringung oder -transport, vermittelte Gebrauchtwagen- und Bauteilegarantien,
etc., werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Bestellung
schriftlich ausgewiesen sind.
Vereinbarungsgemäß für den Käufer verauslagte Kosten gehen, soweit ein anderes nicht vereinbart ist, zu Lasten des
Käufers.

2. Zahlung

2.1 Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2.2 Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt. 2Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. 3Ein Zurückbehaltungsrecht
kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

3. Lieferung und Lieferverzug

3.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. 2Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

3.2 Der Käufer kann in den Fristen der Ziff. 1.1 nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den
Verkäufer auffordern, zu liefern. 2 Mit Zugang der Aufforderung kommt der
Verkäufer in Verzug. 3Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3.3 Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach
Ablauf der Aufforderungsfrist eine weitere angemessene Frist zur Lieferung
setzen. 2Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens
10 % des vereinbarten Kaufpreises. 3
Ist der Käufer eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder
ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 4Wird dem
Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich,
so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der
Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung
eingetreten wäre.
3.4 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. 2Die Rechte des Käufers bestimmen
sich dann nach Ziff. 3.2 Satz 3 und Ziff. 3.3.
3.5 Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieser Ziffer
gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leber Körper oder Gesundheit.
3.6 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die dem Verkäufer ohne eignes Verschulden
vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziff.
3.1 bis 3.4 genannten Termine oder Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen. 2Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten. 3Andere Rücktrittsrechte bleiben davon
unberührt.

4. Abnahme

4.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht
Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. 2
Im Falle der
Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
4.2 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des
Kaufpreises. 2Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer
nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden
ist.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig
beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen
für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf
zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer
zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer
sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz
der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
5.2 Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis, Preise für vereinbarte Nebenleistungen oder verauslagter Kosten nicht oder nicht vertragsgemäß,
kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter
Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung
bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
5.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den
Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

6. Sachmängelhaftung bei neuen bzw. neuwertigen Fahrzeugen

6.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Übergabe des
Kaufgegenstandes. 2Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der
bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.
6.2 Die Verjährungsverkürzung in Ziff. 6.1 Satz 2 gilt nicht für Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.3 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. 2Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und
vertrauen darf. 3Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. 4Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 5Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziff. 6.2 entsprechend.
6.4 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6.5 Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung während der Laufzeit einer Herstellergarantie hat der Käufer zuvörderst gegenüber einem vom Hersteller bzw. Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes
anerkannten Betrieb seiner Wahl geltend zu machen. Eine erste erfolglose Mängelbeseitigung ist dem Verkäufer anzuzeigen und auf
Verlangen des Käufers diesem schriftlich zu bestätigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller bzw. Importeur für
die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb zu wenden.
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis
zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf gleicher Weise geltend machen.
6.6 Eigentumswechsel am Kaufgegenstand berühren die Mängelbeseitigungsansprüche nicht.

7. Sachmängelhaftung bei gebrauchten Fahrzeugen

7.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem
Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der
Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
7.2 Die Verjährungsverkürzung in Ziff. 7.1 Satz 1 sowie der Ausschluss
der Sachmängelhaftung in Ziff. 7.1 Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf
einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.3 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. 2Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und
vertrauen darf. 3Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. 4Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 5Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziff. 7.2 entsprechend.
7.4 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
7.5 Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung während der Laufzeit einer Herstellergarantie hat der Käufer zuvörderst gegenüber einem vom Hersteller bzw. Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb seiner Wahl geltend zu machen. Soweit bei Vertragsabschluss eine separate Gebrauchtwagen- und Bauteilegarantie durch Vermittlung des Verkäufers abgeschlossen wurde, hat der
Käufer seine Ansprüche auf Mängelbeseitigung gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen. Eine erste erfolglose Mängelbeseitigung ist dem Verkäufer anzuzeigen und auf Verlangen des Käufers
diesem schriftlich zu bestätigen.
b) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis
zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf gleicher Weise geltend machen.

8. Haftung für sonstige Schäden

8.1 Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in den Ziff. 6 oder 7
(Sachmängelhaftung) geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
8.2 1Die Haftung für Verzugsschäden ist in Ziff. 3 (Lieferung und Lieferverzug) abschließend geregelt. 2Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in den Ziff. 6.3 und 6.4
bzw. 7.3 und 7.4 entsprechend.

9. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

9.1 Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche
Sitz des Verkäufers (Saarbrücken [Saarland]).
9.2 Der gleiche Gerichtsstand ist vereinbart, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers
gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
9.3 Änderungen des Kaufvertrages, insbesondere handschriftliche oder
mündliche Abreden, werden nur durch schriftliche Bestätigung des
Verkäufers wirksam. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gleiches gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen oder wirtschaftlichen Zielsetzungen am nächsten kommen, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 3Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen
und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht

Wurde dieser Vertrag gemäß § 312c BGB unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Telefax, E-Mail,
etc.) als Fernabsatzvertrag zwischen dem Verkäufer und einem Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer geschlossen, steht Ihnen folgendes
Widerrufsrecht zu:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
den geschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt
nach Kenntnisnahme dieser Belehrung, frühestens jedoch mit
Übergabe des Kaufgegenstandes. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung einer eindeutigen Widerrufserklärung in
Textform (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail), in der Sie uns über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Die Widerrufserklärung ist zu richten an:
Klees Marketing GmbH, Neumühler Weg 30.5, 66130 Saarbrücken, info@autoklees.de, Tel: +49 (0) 681 309 829 0

2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz
leisten, soweit die Verschlechterung der Sache auf einen Umgang mit
der Sache zurückzuführen ist, der über eine Prüfung der Eigenschaften
und Funktionsweise hinausgeht. Hierunter wird das Ausprobieren und
Testen verstanden, was im Hinblick auf den Kaufgegenstand einer Probefahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen entspricht, die von uns vor
Übergabe angeboten wird. Die Entwertung durch eine Zulassung
und/oder durch eine über eine Prüfung hinausgehende Ingebrauchnahme sowie alle weiteren Umstände, die den Wert der Sache beeinträchtigen, sind somit im Falle eines wirksamen Widerrufs von Ihnen
zu erstatten. Dieses gilt ebenso für erhaltene Dienstleistungen und Garantien. Im Falle eines wirksamen Widerrufs haben Sie das Fahrzeug
unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem
Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns und auf
Ihre Kosten zu übergeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt
für Sie mit dem Tag der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns
mit dem Tag des Empfangs. Die Rückzahlung kann bis zum Erhalt des
Fahrzeugs verweigert werden.